Sehhilfeverordnung – Was ist das?
Eine Sehhilfeverordnung ist eine Brillenverordnung, quasi ein Rezept von einem Augenarzt für die Anfertigung einer Brille, oder für Kontaktlinsen zur Korrektur der gemessenen Fehlsichtigkeiten. Heute wird durch den Augenarzt kaum noch eine Sehhilfeverordnung ausgestellt, da die Optiker über moderne Diagnostikgeräte verfügen, um die Augen perfekt prüfen zu können.
Was ist der Inhalt der Sehhilfeverordnung?
Wichtig ist eine Sehehilfeverordnung für die Krankenkassen, da die Kosten nur ganz oder teilweise erstattet werden, wenn ein Rezept vom Augenarzt vorliegt. Diese Fälle sind jedoch sehr gering und sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie z.B. für Personen ab 18 Jahre und wenn deren Sehleistung trotz Sehhilfe weniger als 30% beträgt.
Inhaltlich sind in einer Sehhilfeverordnung alle optischen Angaben zum Zustand der Augen und ihrer Korrekturwerte enthalten, um eine Brille bzw. Kontaktlinsen anfertigen zu können. Im Prinzip enthält die Sehhilfenverordnung alles Kennwerte einer Sehprüfung wie der ausgestellte Brillenpass beim Optiker. Die Felder einer Brillenverordnung füllt ein Augenarzt in der Regel nur dann aus, wenn der Patient eine Hornhautverkrümmung aufweist, da er in diesem Fall torische Gläser benötigt und die aktuellen Sehprobleme mit einem Unfall zusammenhängen.
Sphäre (SPH)
Der Sphärenwert ist eigentlich der Brechwert des erforderlichen Glases für die Korrektur eines fehlsichtigen Auges und wird in Dioptrien gemessen. Ein Minus vor diesem Wert bedeutet die Korrektur einer Kurzsichtigkeit und ein Plus davor die Korrektur einer Weitsichtigkeit. Die Höhe des notwendigen Brechwertes (dpt) gibt den Grad der Fehlsichtigkeit an, dabei wird zwischen rechten (R) und linken (L) Auge auf dem Brillenpass unterschieden. Die Sphärenwerte werden in genormten Sprüngen von 0,25 dpt angegeben.
Zylinder (ZYL/CYL)
Der Zylinderwert beschreibt eine vorhandene Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) und man korrigiert diese Verkrümmung durch das Einschleifen eines Zylinders, um eine plane Fläche zu schaffen. Bei dem Zylinderwert sind ebenfalls ein Pluswert (+) und ein (-) Minuswert zu beachten. Ist auf Ihrer Sehhilfenverordnung das Feld ZYL frei, so liegt bei Ihnen keine Hornhautverkrümmung vor.
Achse (ACH/A)
Der Achsenwert gibt die Richtung (Grad) an, in welcher die Hornhautverkrümmung durch einen Zylinder korrigiert wird. Dieser Winkelwert liegt zwischen 0° bis 180° und wird in Eingrad-Schritten angegeben. Ist ein Zylinderwert angegeben, so muss auch ein Achsen-wert für jedes Auge separat angegeben werden.
Pupillendistanz (PD)
Die Pupillendistanz (mm) definiert den Abstand zwischen der Nasenmitte und der Mitte der Augenpupillen. Dieser Abstand sollte von einem Optiker sehr genau gemessen werden, da es bereits bei kleinsten Abweichungen, besonders bei Gleitsichtbrillen, zu Verzerrungen und Unschärfen kommt.
Addition (ADD)
Der Additionswert wird auch Nahzusatzwert genannt und wird nur bei einer Gleitsichtbrille und bei vorliegender Altersfehlsichtigkeit (Presbyopie) benötigt. Der ADD-Wert gibt die Differenz zwischen dem Fern-und dem Nahwert an, z.B. der Fernwert wäre 3 dpt und der Nahwert 5 dpt, so wäre der ADD-Wert 2 dpt.