Vorliegen für eine Kostenübernahme durch eine Kasse muss eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 gemäß WHO -> Konkret bedeutet dies (WHO Stufe 1), dass das Sehvermögen trotz bestmöglicher Brillenkorrektur bei höchstens 30 Prozent liegt. Also ein Visus kleiner 0,3
Alternativ anerkannt wird eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder eine Verkrümmung der Hornhaut von mehr als vier Dioptrien
Brillenzusatzversicherung im Check: Testsieger ist der Barmenia Tarif „Mehr Sehen“
Nicht-Volljährige erhalten eine volle Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen
Die privaten Leistungen reichen von den Regelungen der GKV bis zu prinzipiell 80 Prozent der Gesamtkosten
NEU: Sehhilfen können ab 2021 in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden
Private Krankenversicherung: In den meisten Fällen volle Kostenübernahme – Pauschalbetrag für die Quartale.
Gesetzliche Krankenkasse zum Thema Brillen (GKV)
Die geltenden Regelungen
Die geltenden Regelungen für die Kostenübernahme einer Brille durch eine GKV stammen aus dem Jahr 2017. Sie werden sich auch in 2021 nicht ändern. Grundsätzlich gilt, dass die Kasse nur zahlt, wenn eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorliegt. Prinzipiell ist dies nur der Fall, wenn die Sehkraft bei maximal 30 Prozent liegt – und zwar auch dann, wenn Sie die bestmögliche Brille tragen. Vereinfacht gesagt:
Die Kasse zahlt, wenn die Brille den Unterschied macht, ob Sie überhaupt noch etwas sehen können oder nicht. Ca. ab -+ 6 Dioptrien.
Die deutsche Alternativregelung: mindestens sechs oder vier Dioptrien Sehstärke
Der deutsche Gesetzgeber legte 2017 fest, dass eine Sehkraft von maximal 30 Prozent mit Brille den Kreis für eine Kostenübernahme durch die GKV zu eng zieht. Das Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) nahm deshalb eine Alternative auf:
Liegt eine Sehschwäche von mindestens sechs Dioptrien ohne Hornhautverkrümmung vor, zahlt die Krankenkasse bei Brillen ebenfalls.
Gleiches gilt, wenn der entsprechende Wert bei wenigstens vier Dioptrien mit Hornhautverkrümmung liegt. Sie erhalten allerdings nicht einen Blankoscheck für jede Brille ihrer Wahl, sondern einen Festbetrag. Je nach Kasse und Verordnung reichen diese Festbeträge von 10 bis 112 Euro pro Glas. Brillengestelle und Pflegemittel werden generell nicht bezuschusst. Es steht den Versicherten allerdings frei, eine etwaige Differenz selbst zu übernehmen.
Ausnahmen: Brillen für Kinder, Jugendliche und Personen mit speziellen Krankheitsbildern
Der Gesetzgeber kennt allerdings zwei Ausnahmeregelungen. Die erste betrifft alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und gesetzlich versichert sind. Diese bekommen ihre Sehhilfe prinzipiell erstattet, wenn diese benötigt wird. Sie fallen allerdings ebenfalls unter das Festbetragssystem und können nicht einfach irgendeine Brille erwerben.
Hinzukommen als Ausnahme Personen mit speziellen Krankheiten. Reagieren die Augen beispielsweise mit Schmerzen auf eine bestimmte Lichtstrahlung, wird die schützende Brille vollständig übernommen. Viele Kassen zahlen zudem freiwillig Zuschüsse für besondere Sonnen- und Sportbrillen (z.B. Fahrradbrillen). Da es sich um ein reines Entgegenkommen handelt, können diese Gelder nicht von den GKV eingefordert werden.
Augenärztliches Attest muss für den Brillen-Krankenkassen Zuschuss vorliegen
Damit eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung durch die GKV (oder auch PKV) möglich wird, muss stets ein augenärztliches Attest vorliegen. Es genügt nicht, dass ein Optiker die Sehschwäche attestiert. Gleiches gilt, wenn die Brille wegen eines speziellen Krankheitsbildes benötigt wird. Das Attest des Augenarztes bleibt auch für Weiterbehandlungen zwingend. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn sich innerhalb eines Jahres die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, genügt es auch, wenn ein Optiker dies attestiert.
Jedoch existiert auch eine Ausnahme zur Ausnahme:
Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen immer die Bescheinigung vom Augenarzt.
Kostenübernahme für eine Brille: die Regelungen der privaten Kassen (PKV)
Die PKV sind relativ frei in der Gestaltung ihres Angebots. Entsprechend vielfältig sind die Regelungen für die Kostenübernahmen von Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Teilweise unterscheiden sich bereits die einzelnen Tarife ein- und desselben Anbieters erheblich. Oft werden die Regelungen zudem von Jahr zu Jahr geändert. Dies ist hier detailliert darzustellen, würde jeden Rahmen sprengen. Deshalb möchten wir Ihnen die Grundzüge vorstelle
Wenn Sie weitere Informationen kostenlos wünschen, können wir Sie gerne kontaktieren:
Grundsätzliches Angebot der PKV bezüglich der Kostenübernahme für Brillen
Einige Tarife spiegeln lediglich das Angebot der GKV als Basisleistung
Einige private Kassen tragen bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Sehhilfe
Die Kostenübernahme kann auf zwei Arten erfolgen: Erstens gibt die Kasse einen Pauschalbetrag dazu. Zweitens teilt die PKV ihre Erstattung in Einzelkosten auf – beispielsweise für die Gläser und die Brillengestelle
Spezielle Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche sind selten
Die Kostenübernahme ist deutlich höher als die der GKV. Einige PKV schießen beispielsweise pauschal 400 Euro dazu
Private Zusatzversicherung als Alternative
Mitglieder der gesetzlichen und privaten Kassen können zudem private Zusatzversicherungen abschließen, um die Anschaffung von Sehhilfen einfacher zahlen zu können. Diese Policen funktionieren im Prinzip genau wie das Angebot einer vollwertigen Privatversicherung: Es muss ein augenärztliches Attest vorliegen, das den Bedarf bescheinigt. Anschließend werden Pauschalbeträge oder Einzelkosten-Erstattungen gewährt. Für gesetzliche Versicherte gibt es zudem das Modell der Verdopplung. Was auch immer die GKV zahlt, gibt die Zusatzversicherung noch einmal dazu. Insgesamt ist die Zahl der Zusatzversicherungen für Sehhilfen allerdings gering. Daher sollte man auf den Testsieger von der Barmenia setzen. Dazu bietet die Barmenia noch eine interessanteZahnzusatzversicherung an.
Testsieger im Bereich private Brillenversicherung
Der Testsieger bei einer Brillenzusatzversicherung in Deutschland kommt von der Barmenia. Der Tarif heißt „Mehr Sehen“.
Sofort 300 € für eine neue Brille (alle Sehhilfen)
Optiker nach Wahl / ebenfalls für Online-Optiker
keine Wartezeiten / keine Gesundheitsfragen
Vertragslaufzeit 12 Monate, danach täglich kündbar
nur 11,50 € mtl.
100 % für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen
10.000 € bei Erblindung (einmalig / durch Unfall)
1.000 € für eine Lasik OP (ab dem dritten Versicherungsjahr)
Keine versteckten Kosten
Unsere Experten haben die Barmenia Brillenzusatzversicherung „Mehr Sehen“ getestet.
Alternative zum Zuschuss der Krankenkassen Brille – Eine Brillenversicherung
In Deutschland sind Brillenversicherung sehr beliebt. Die hohen Kosten bei einem Verlust der Sehhilfe oder eine Veränderung der Sehstärke motiviert viele Brillenträger eine zusätzliche Brillenversicherung abzuschließen. Wir haben die Brillenversicherung für Sie getestet. Wichtig ist besonders die Laufzeit sowie welche Art von Brille Sie haben (Gleitsichtbrille, Einstärkenbrille, Arbeitsplatzbrille etc.)
Kosten für eine Brille ab 2021 steuerlich geltend machen
Interessant ist, dass der Gesetzgeber ab 2020 anerkannt, dass die Kostenübernahmen für Brillen (und sonstige Sehhilfen) nicht ausreichen. Er gewährt deshalb Steuervorteile unter gewissen Bedingungen. Sie müssen erstens unter die Steuerpflicht fallen. Sie sind also berufstätig oder steuerpflichtiger Ruheständler. Zweitens darf es sich ausschließlich um Kosten für Gesundheitsausgaben handeln, die von der Kasse nicht getragen werden. Bei einer Brille ist dies sehr leicht. Drittens müssen die Kassen als Summe gebündelt angegeben werden. Zu berücksichtigen sind also auch etwaige Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz oder Fahrkosten zur Praxis. Einzutragen ist die Summe als außergewöhnliche Belastung. Viertens müssen Sie alle notwendigen Nachweise beifügen – für Ihre Brille brauchen Sie wieder eine Bestätigung des Augenarztes.
Vorsicht: Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Dienstbrille, können Sie die Kosten nicht absetzen. Ihr Arbeitgeber ist zur Ausgabe einer solchen Sehhilfe verpflichtet, wenn sie beruflich notwendig ist. Wer durchgängig am Computer und/oder in dunklen Räumen arbeitet, hat in der Regel einen entsprechenden Anspruch.
Ausblick: Werden sich die Regelungen für die Kostenübernahme von Brillen & Sehhilfen durch die Kassen 2021, 2022 oder 2023 ändern?
Die Frage, ab wann die Kassen Brillen bezahlen müssen, ist ständig Gegenstand der politischen Diskussion. Die gegenwärtigen Regelungen reichen längst nicht. Hierzu eindrückliche Zahlen: 1,4 Millionen Deutsche erhalten nach dem gegenwärtigen System Zuschüsse von den Kassen. 41,2 Millionen Deutsche benötigen allerdings alltäglich eine Sehhilfe.
Die Grünen haben deshalb einen Gesetzesentwurf geschrieben, den sie 2020 in den Bundestag einbringen möchten. Sie planen, dass sowohl die Höhe der Leistungen wie auch der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert werden. Ab einer Sehschwäche von fünf Dioptrien ohne Hornhautverkrümmung und einer von zwei Dioptrien mit entsprechendem Problem sollen die Kassen pauschal 50 Prozent der Kosten tragen, so der Plan. Mittelfristig sollen die GKV Brillen sogar wieder vollständig bezahlen. Hartz IV-Empfänger sollen zusätzliche Unterstützung erhalten. Sie können derzeit nur 15,80 Euro zusätzlich pro Monat für Gesundheitspflege erhalten. Für eine Brille genügt dies bei weitem nicht.
Gesetzesänderungen wohl erst 2021 oder 2022
Die Brille auf Kosten der Krankenkasse ist ein beliebtes Thema bei unseren Politikern, doch mit Corona ist dies nach hinten gedrängt wurden.
Der Vorschlag der Grünen stößt bei anderen Parteien durchaus auf offene Ohren. CDU und CSU erklärten beispielsweise in der Vergangenheit wiederholt, dass die Kostenübernahme für Brillen in einer älterwerdenden Gesellschaft angepasst werden müsse. Die SPD und die Linke möchten vor allem Geringverdienern helfen. Zeitnah ist allerdings keine entsprechende Neuerung zu erwarten. 2021 ist Wahljahr. Die Parteien verlegen solche allgemein populären Änderungen gerne kurz vor den Abstimmungstermin, um bei der Bevölkerung zu punkten. Dies war auch 2017 zu. Die Diskussionen darum, dass die Kassen wieder an der Kostenübernahme für Sehhilfen beteiligt werden müssten, schwelten über Jahre. Erst mit der Wahl wurden Nägel mit Köpfen gemacht.